Sozialpädagogische
Einrichtungen
Main-Kinzig

Kinder- und Jugendhilfe im MKK

Kinder- und Jugendhilfe
im Main-Kinzig-Kreis

Der Verein „Schwalbe e.V.“, mit Sitz in Gelnhausen, arbeitet seit 2015 als Träger in der stationären Jugendhilfe und seit 2019 in der ambulanten sozialpädagogischen Familienhilfe.
In enger Kooperation mit dem Jugendamt, bieten wir zielgerichtete Hilfen unter Anwendung des Hilfeplanverfahrens an.

Die pädagogischen Fachkräfte der Sozialpädagogischen Einrichtungen Main Kinzig arbeiten systemisch orientiert und entwickeln dabei im ständigen Austausch mit allen Beteiligten individuelle Lösungen.

Mehr über uns

Leitung

Franziska Blam

Pädagogische Leitung

Adam Cremer

Verwaltungsleitung

Vorstand

Antje Samer

Vorstandsmitglied

Leistungsangebot

Ambulante Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe

Das Leistungsangebot richtet sich unabhängig von Herkunft oder Geschlecht an Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind oder Jugendlichen im Betreuungsalter von 0- ca. 17 Jahren. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Erlangung einer HzE benötigen die Sorgeberechtigten oder der junge Mensch unter anderem Hilfe bei der Wahrnehmung der Erziehungsaufgaben in der Familie, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie Hilfe bei der Wahrnehmung von Kontakten zu Ämtern und Institutionen.   

Als grundlegendes Ziel der ambulanten Hilfen ist die Hilfe zur Selbsthilfe, sodass die Familie befähigt werden soll, sich selbst zu organisieren. Die primäre Aufgabe ist die Wiederherstellung, Förderung und Sicherung der Erziehungsfähigkeit mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen der Familie. Diese umfassende Hilfe ist ein Angebot an die Familien; die konkrete Ausgestaltung der Hilfe entwickelt sich in der Zusammenarbeit von Familie und Fachkraft.

Fallanfragen richten die zuständigen Jugendämter direkt an die pädaogische Leitung.

Rechtsgrundlage: § 27 SGB VIII i. V. mit § 31 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft

Bei der Erziehungsbeistandschaft richtet sich der Blick verstärkt auf das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten. Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld, wenn möglich, miteinbezogen. Die Fachkraft dient dem jungen Menschen als neutrale Ansprechperson und unterstützt, berät und begleitet innerhalb der Familie und weiteren Beziehungssystemen wie Schule, das soziale Umfeld und dem Freizeitbereich.

Zwischen der Fachkraft und dem jungen Menschen soll möglichst eine verlässliche und tragfähige Arbeitsbeziehung aufgebaut werden. Dieser soll in seinen Fähigkeiten gefördert und die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und Beziehungsfähigkeit aller Beteiligten wird reflektiert und entsprechend bearbeitet. Eventuell kann die Ablösung von der Familie und ein Verselbständigungsprozess gefördert werden.

Fallanfragen werden an die pädagogische Leitung gerichtet.

Rechtsgrundlage: § 27 SGB VIII i. V. mit § 30 SGB VIII

Hilfe für junge Volljährige

Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe auch ambulant, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die jungen Menschen müssen mit zunehmendem Alter und einem möglichen Umzug in eine eigene Wohnung viele komplexen Anforderungen eigenverantwortlich umsetzen: Schulabschluss, Ausbildung, Arbeit, Umzug in eine eigene Wohnung, Aufbringen einer Kaution, Ersteinrichtung organisieren und finanzieren, Haushaltsführung, Behördengänge, Freundschaften/Beziehungen aufrechterhalten und neu suchen, Bewältigung des Allein‐Seins und des frühzeitigen Verantwortlich-Seins etc. All diese Umbrüche können mit großen Ängsten und Unsicherheiten verbunden sein.

Die Hilfe für junge Volljährige ist davon geprägt, dem jungen Menschen begleitend, beratend und unterstützend zur Seite zu stehen und ihm gleichzeitig im Sinne der Autonomie die Federführung über seinen Prozess in die Hand zu legen. Die Hilfe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der jungen Menschen und ist auf Leistungen und Ziele der Autonomie, der Verselbständigung, der Beteiligung und Verantwortungsübernahme und die Schul- und Berufsperspektive ausgerichtet. Fallanfragen richtet das zuständige Jugendamt an die pädagogische Leitung.

Rechtsgrundlage: § 27 SGB VIII i. V. mit § 41 SGB VIII

Stationäre Hilfen

Heimerziehung Inobhutnahme

Die Inobhutnahme nimmt Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren auf, die sich in akuten Notsituationen befinden.
Sie bietet kurzfristig Schutz und unterstützt bei der weiteren Perspektivklärung in Form von Beratungs-, Betreuungs- und Begleitungsangeboten. Die IO bietet Platz für insgesamt 8 Jungen und Mädchen, welche aufgrund einer Krisensituation in der Familie kurzfristig versorgt werden müssen, nach dem Scheitern einer Jugendhilfemaßnahme übergangsweise untergebracht werden müssen oder sich ohne Sorgeberechtigten in Deutschland aufhalten.

Schwerpunkt der Arbeit ist es, den Jugendlichen in ihrer Krisensituation einen sicheren und geschützten Rahmen zu geben. Die Jugendlichen erfahren Halt und Unterstützung in der Phase des Klärungsprozesses.

Die Aufnahme erfolgt über das zuständige Jugendamt oder den Krisendienst bei Tag und Nacht im Rahmen der Leistungsvereinbarung direkt über die Einrichtung.

Rechtsgrundlage:
§ 27 SGB VIII i. V. mit § 34 SGB VIII, § 42 SGB VIII, § 42a SGB VIII

Heimerziehung Wohngruppe

Die Jugendwohngruppe bietet Platz für insgesamt 10 Jungen und Mädchen ab 12 Jahren.Die vollstationäre Betreuung erfolgt in enger Kooperation mit dem Jugendamt und allen an der Erziehung Beteiligten.Durch strukturierte Abläufe und individuelle Unterstützung möchten wir persönliche Entwicklung fördern und Jugendliche zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensweise heranführen.Wir begleiten die Jugendlichen bis zur Volljährigkeit und bei Bedarf auch darüber hinaus.

Aufnahmeanfragen erfolgen durch das zuständige Jugendamt telefonisch oder per Mail an die pädagogische Leitung der Einrichtung. Hierbei werden verschiedene Vorinformationen abgefragt, dokumentiert und eine Vorauswahl getroffen, welche sich nach der Leistungsvereinbarung richtet. Daraufhin erfolgt ein Informationsgespräch, an dem die zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes, die Leitung der Einrichtung, die Sorgeberechtigten und der junge Mensch teilnimmt. Im Anschluss wird über die Aufnahme durch Mitwirken aller Beteiligten entschieden.

Rechtsgrundlage:
§ 27 SGB VIII i. V. mit § 34 SGB VIII sowie § 41 SGB VIII

Heimerziehung Betreutes Wohnen

Das Angebot des Betreuten Wohnens richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren auf dem Weg zu einer eigentständigen Lebensführung, welche zu Hause nicht mehr leben können oder aus weiteren Jugendhilfemaßnahmen „herausgewachsen“ sind und dient als seichter Übergang in ein eigenständiges Leben. Die Betreuung soll die jungen Menschen zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln befähigen. Sie umfasst u. a. die Unterstützung in lebenspraktischen Fragen, Beratung bei der Findung und Durchführung einer schulischen oder beruflichen Zukunft, aber auch die Möglichkeit der Klärung von persönlichen Themen.

Unser Ziel ist es, durch unsere pädagogische Arbeit tragfähige Strukturen zu schaffen, in denen sich der junge Mensch in Selbstverantwortung weiter positiv entwickeln kann. Das Betreute Wohnen ist eine stark individualisierte Hilfsform und richtet sich in der Organisation und der Strukturierung an den Notwendigkeiten und den Bedürfnissen der einzelnen jungen Menschen.

Aufnahmeanfragen laufen analog der Wohngruppe durch das zuständige Jugendamt über die pädagogische Leitung der Einrichtung.

Rechtsgrundlage:
§ 27 SGB VIII i. V. mit § 34 SGB VIII sowie § 41 SGB VIII

Stellenangebote

Sozialarbeiter/in für die ambulanten Hilfen

Für den Bereich der ambulanten Familienhilfe suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin in Vollzeit (39 Std./Woche) oder Teilzeit (19,5 Std./Woche)

Ihre Aufgaben:

  • Betreuung von Familien und jungen Menschen im Main-Kinzig Kreis im Auftrag des Jugendamtes
  • Krisenintervention
  • Alltagsstrukturierung
  • Berichtswesen und Netzwerkarbeit
  • Begleitung zu Ämtern, Behörden, Schulen und Ärzten
  • Teilnahme an Teamsitzungen, Supervision und Hilfeplangesprächen
  • Vermittlung anderer Hilfen
  • Sicherstellung des Kindeswohls

Ihre Qualifikation:

  • Ein abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Diplom, Bachelor, Master) der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit/ Erziehungswissenschaft oder vergleichbare Qualifikationen.
  • Belastbarkeit und Reflexionsfähigkeit
  • Engagement und Kreativität
  • zuverlässige und selbständige Arbeitsweise
  • Erfahrung im Jugendhilfebereich
  • Führerschein Klasse B / 3

Wir bieten:

  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team
  • flexible Arbeitszeiten
  • regelmäßige Teamsitzung/Fallbetrachtung & Supervision
  • min. 32 Tage Urlaub
  • Vergütung nach TVöD
  • Dienstwagen wird zur Verfügung gestellt

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, schriftlich oder per Mail mit Lebenslauf und Zeugnissen an folgende Adresse:

Schwalbe e. V.
Breslauer Str. 19
63571 Gelnhausen
mail: verwaltung@schwalbe-jugendhilfe.de

Kontakt

Schwalbe e. V.
Sozialpädagogische Einrichtungen Main-Kinzig
Breslauer Str. 19
63571 Gelnhausen

kontakt@schwalbe-jugendhilfe.de

06051 8888277

Pädagogische Leitung

Franziska Blam

f.blam@schwalbe-jugendhilfe.de

0151 61940119

Verwaltung

Adam Cremer

verwaltung@schwalbe-jugendhilfe.de

06051 8888277

Geschäftsführung

Ursula Morales-Carriel

u.morales-carriel@schwalbe-jugendhilfe.de

0160 94476916