Ambulante sozialpädagogische Familienhilfe
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Kinder und Jugendliche, sowie deren Familien in schwierigen Lebenssituationen mit differenzierten, familienorientierten Angeboten zu fördern und zu unterstützen. Im Rahmen den Hilfeplanverfahrens gehen wir flexibel auf individuelle Bedürfnisse ein.
Zu unseren Leistungen gehören:
- Flexible Einzelbetreuung
- Sozialpädagogische Einzelfallhilfe
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Krisenintervention
- Begleiteter Umgang
- Erziehungsbeistandschaft
Rechtsgrundlage:
Hilfen zur Erziehung gem. §27 i. V. m. §30 SGB VIII und §31 SGB VIII;
Ambulante Hilfe für junge Volljährige gem. §41 SGB VIII;
Aufnahmeverfahren
Aufnahmeanfragen für die Jugendwohngruppe Somborn und das Betreute Wohnen, sowie Fallanfragen für die sozialpädagogische Familienhilfe erfolgen durch das zuständige Jugendamt telefonisch oder per Mail an die pädagogische Leitung der Einrichtung. Hierbei werden verschiedene Vorinformationen abgefragt, dokumentiert und eine Vorauswahl getroffen, welche sich nach der Leistungsvereinbarung richtet.