Betreutes Wohnen

Schwalbe e. V.

Das Angebot des Betreuten Wohnens richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren in angemieten Wohnräumen des Trägers. Im Fokus der Arbeit stehen die individuelle Betreuung und Förderung des Einzelnen in die Selbstständigkeit. Das Betreute Wohnen versteht sich als Übergangshilfe zwischen stationärer Heimerziehung und eigenständiger Lebensführung und richtet sich an junge Menschen, die bereits eine angemessene Selbstständigkeit erreicht haben, jedoch teilweise Unterstützung durch die Betreuenden benötigen. Die Betreute Wohnform bedeutet ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit, welche in der pädagogischen Arbeit gefördert und gesichert werden soll. Das Ziel ist die Verselbstständigung und die gesellschaftliche Integration der jungen Menschen. Wir bieten eine individuelle, am Einzelfall orientierte Hilfe in Form von Beratung, Betreuung und Unterstützung in einem geschützen Rahmen an.

Rechtsgrundlage
Hilfe zur Erziehung § 27 SGB VIII i. V. mit § 34 SGB VIII (Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform);
Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII;
Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII Abs. 2 Nr. 4;

Aufnahmeverfahren
Aufnahmeanfragen für die Jugendwohngruppe Somborn und das Betreute Wohnen, sowie Fallanfragen für die sozialpädagogische Familienhilfe erfolgen durch das zuständige Jugendamt telefonisch oder per Mail an die pädagogische Leitung der Einrichtung. Hierbei werden verschiedene Vorinformationen abgefragt, dokumentiert und eine Vorauswahl getroffen, welche sich nach der Leistungsvereinbarung richtet.