Jugendwohngruppe

Schwalbe e. V.

Jugendwohngruppe Somborn

Die Jugendwohngruppe in Freigericht Somborn bietet Platz für insgesamt 10 Jungen und Mädchen ab 12 Jahren.
Die vollstationäre Betreuung erfolgt in enger Kooperation mit dem Jugendamt und allen an der Erziehung Beteiligten.
Durch strukturierte Abläufe und individuelle Unterstützung möchten wir persönliche Entwicklung fördern und Jugendliche zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensweise heranführen.
Wir begleiten die Jugendlichen bis zur Volljährigkeit und bei Bedarf auch darüber hinaus.

Die vollständige Konzeption der Jugendwohngruppe Somborn stellen wir Ihnen gerne unter folgendem Link zum Download bereit:

Rechtsgrundlage
Hilfe zur Erziehung § 27 SGB VIII i. V. mit § 34 SGB VIII (Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform) sowie § 41 SGB VIII.

Aufnahmeverfahren
Aufnahmeanfragen für die Jugendwohngruppe Somborn und das Betreute Wohnen, sowie Fallanfragen für die sozialpädagogische Familienhilfe erfolgen durch das zuständige Jugendamt telefonisch oder per Mail an die pädagogische Leitung der Einrichtung. Hierbei werden verschiedene Vorinformationen abgefragt, dokumentiert und eine Vorauswahl getroffen, welche sich nach der Leistungsvereinbarung richtet.